Keine Lohnsteuererklärung, jetzt hohe ZWS Forderungen
Hallo Alfred,
Vielen Dank für die Antwort.
Ich habe meine ZW in München.
In dem Anschreiben "Zweitwohnungssteuerbescheid" wird am Anfang für die Jahre 2011, 2012 und 2013 die ZWS festgesetzt.
In einem Abschnitt "Allgemeine Erläuterungen' heißt es (unter anderem):
- "Die Besteuerungsgrundlagen wurden geschätzt, da bislang keine Steuererklärung eingereicht wurde."
- ".. Reichen Sie bitte ihre Steuererklärung unverzüglich nach, denn die Schätzung (...) befreit Sie nicht von Ihrer Erklärungspflicht."
- "Der Schätzung der Besteuerungsgrundlagen (...) wurden (..) die höchsten Zuschläge bzw. Kategorien (...) herangezogen."
Das Schreiben klingt so, als ob ich hier in der Pflicht wäre meine Steuererklärung zu machen, obwohl mir der Steuerberater was anderes gesagt hab (Ich habe keine anderen Einkünfte außer meinem Lohn um müsse demnach keine Steuererklärung abgeben.)
Wie kann das sein, dass man hier einfach die höchsten Zuschläge heranzieht? Und was kann ich dagegen tun?
Leider ist mir dieses Thema fremd und ich bin froh ein Forum gefunden zu haben, wo ich um Hilfe hoffe. Ich war damals froh, dass ich keine Lohnsteuererklärung abgeben musste.
VG,
Pelem
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pelem,
19.05.2013
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pelem,
29.05.2013
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Alfred,
29.05.2013
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29.05.2013
- Keine Lohnsteuererklärung, jetzt hohe ZWS Forderungen - Himbim13, 05.08.2013
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Alfred,
19.05.2013