Keine Lohnsteuererklärung, jetzt hohe ZWS Forderungen
Dein Steuerberater befasst sich mit der Einkommensteuer und der Einkommensteuererklärung. Hier geht es um die Zweitwohnungsteuer und um die Erklärung zur Zweitwohnungsteuer. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.
Zur ZWSt mal unter
http://www.muenchen.de/dienstleistungsfinder/muenchen/1074724/
Nachlesen.
Die veranlagte Stuer dürfte auch jeden Fall zu hoch sein. Deswegen Widerspruch einlegen und die ZWSt-Erklärung und Mietvertrag beifügen. Wenn die Steuer nicht berechtigt ist, z.B. weil Du Dich vorwiegend in M. aufgehalten hast und nur melderechtlich falsch registriert bist, gehört das auch in den Widerspruch, solltest Du das schleunigst nachholen.
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pelem,
19.05.2013
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Alfred,
19.05.2013
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pelem,
19.05.2013
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Alfred,
19.05.2013
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Alfred,
19.05.2013
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pelem,
19.05.2013
- Update (war: ... hohe ZWS Forderungen) -
pelem,
29.05.2013
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Alfred,
29.05.2013
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Alfred,
29.05.2013
- Keine Lohnsteuererklärung, jetzt hohe ZWS Forderungen - Himbim13, 05.08.2013
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Alfred,
19.05.2013