Zweitwohnsitzsteuer bei selbst bewohntem Ferienhaus
Herrliche Situation – da legt jeder Richter sein Gesicht in Dackelfalten.
Für konkretere Antworten wäre es erforderlich, die Kommune, die ZWSt von Dir verlangt und den Wohnort Deiner Mutter zu kennen. Von Bedeutung wäre auch, ob im Grundbuch Einschränkungen eingetragen sind und ob eine Satzung für das Wochenendgebiet existiert.
Ich fürchte, Deine „Anfrage von damals“ war mündlich gestellt und auch so beantwortet worden.
Kamst Du nachweisen (Berufstätigkeit, Steuererklärungen, Verbrauchsnachweise usw.) dass Du Dich überwiegend in Deinem Haus und nicht in der Wohnung Deiner Mutter aufhältst? Das wäre entscheidend.
Der Widerspruch, den Du siehst, ist nicht vorhanden. Auch das Innehaben einer einzigen Wohnung kann als „Innehaben einer Zweitwohnung“ besteuert werden.
gesamter Thread:
- Zweitwohnsitzsteuer bei selbst bewohntem Ferienhaus -
Chris Tine,
11.06.2013
- Zweitwohnsitzsteuer bei selbst bewohntem Ferienhaus -
Alfred,
11.06.2013
- Zweitwohnsitzsteuer bei selbst bewohntem Ferienhaus - Chris Tine, 11.06.2013
- Zweitwohnsitzsteuer bei selbst bewohntem Ferienhaus -
Chris Tine,
11.06.2013
- Zweitwohnsitzsteuer bei selbst bewohntem Ferienhaus -
Alfred,
11.06.2013
- Zweitwohnsitzsteuer bei selbst bewohntem Ferienhaus - Chris Tine, 11.06.2013
- Zweitwohnsitzsteuer bei selbst bewohntem Ferienhaus -
Chris Tine,
12.06.2013
- Zweitwohnsitzsteuer bei selbst bewohntem Ferienhaus -
Alfred,
12.06.2013
- Zweitwohnsitzsteuer bei selbst bewohntem Ferienhaus - Chris Tine, 12.06.2013
- Zweitwohnsitzsteuer bei selbst bewohntem Ferienhaus -
Alfred,
12.06.2013
- Zweitwohnsitzsteuer bei selbst bewohntem Ferienhaus -
Alfred,
11.06.2013
- Zweitwohnsitzsteuer bei selbst bewohntem Ferienhaus - Himbim13, 05.08.2013
- Zweitwohnsitzsteuer bei selbst bewohntem Ferienhaus -
Alfred,
11.06.2013