Zweitwohnsitzsteuer bei selbst bewohntem Ferienhaus
Dann dürfte das Haus – das Du selbst ja auch als Ferienhaus bezeichnest – in einem Gebiet stehen, das im Bebauungsplan als Sondergebiet, hier Wochenendhausgebiet, ausgewiesen ist. Die Auflagen müssten sich als dem Bebauungsplan ergeben. Ein Verbot des „dauerhaften Wohnens“ ist da durchaus üblich.
Gegen die ZWSt kann man vmtl. durchaus erfolgreich vorgehen. Eine melderechtliche Registrierung mit alleiniger Wohnung lässt sich evtl. erzwingen. Das Problem einer unzulässigen Nutzung des Ferienhauses – mit allen damit verbundenen Rechtsfolgen - bleibt aber bestehen.
Muss man schon sehr genau prüfen, wie man da vorgehen will.
gesamter Thread:
- Zweitwohnsitzsteuer bei selbst bewohntem Ferienhaus -
Chris Tine,
11.06.2013
- Zweitwohnsitzsteuer bei selbst bewohntem Ferienhaus -
Alfred,
11.06.2013
- Zweitwohnsitzsteuer bei selbst bewohntem Ferienhaus - Chris Tine, 11.06.2013
- Zweitwohnsitzsteuer bei selbst bewohntem Ferienhaus -
Chris Tine,
11.06.2013
- Zweitwohnsitzsteuer bei selbst bewohntem Ferienhaus -
Alfred,
11.06.2013
- Zweitwohnsitzsteuer bei selbst bewohntem Ferienhaus - Chris Tine, 11.06.2013
- Zweitwohnsitzsteuer bei selbst bewohntem Ferienhaus -
Chris Tine,
12.06.2013
- Zweitwohnsitzsteuer bei selbst bewohntem Ferienhaus -
Alfred,
12.06.2013
- Zweitwohnsitzsteuer bei selbst bewohntem Ferienhaus - Chris Tine, 12.06.2013
- Zweitwohnsitzsteuer bei selbst bewohntem Ferienhaus -
Alfred,
12.06.2013
- Zweitwohnsitzsteuer bei selbst bewohntem Ferienhaus -
Alfred,
11.06.2013
- Zweitwohnsitzsteuer bei selbst bewohntem Ferienhaus - Himbim13, 05.08.2013
- Zweitwohnsitzsteuer bei selbst bewohntem Ferienhaus -
Alfred,
11.06.2013