Zweitwohnsitzsteuer bei selbst bewohntem Ferienhaus
Der Widerspruch, den Du siehst, ist nicht vorhanden. Auch das Innehaben einer einzigen Wohnung kann als „Innehaben einer Zweitwohnung“ besteuert werden.
Nun, eine Zweitwohnung ist nach Auffassung einiger Gerichte „die nicht vorwiegend genutzte Wohnung“ – was die Existenz einer „vorwiegend genutzten Wohnung (Erstwohnung)“ voraussetzt. Um wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zu demonstrieren, genügt es nach einem unerforschlichen aber unanfechtbaren Beschluss des BVerfG, wenn man die Zweitwohnung innehat. Die Erstwohnung muss nur vorhanden sein.
Im Grundbuch – und wohl auch im Kaufvertrag - stehen also keine Auflagen. Aber was ist mit dem „Wochendgebiet“?
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Chris Tine,
11.06.2013
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Alfred,
11.06.2013
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Chris Tine,
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Alfred,
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Chris Tine,
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Alfred,
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Alfred,
12.06.2013
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Alfred,
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- Zweitwohnsitzsteuer bei selbst bewohntem Ferienhaus - Himbim13, 05.08.2013
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Alfred,
11.06.2013