Der Amtschimmel im leichten Trab

Alfred @, Montag, 24.06.2013 (vor 4218 Tagen) @ horstili

Vorab Melderecht:
Du bist in Klön derzeit mit Nebenwohnung registriert, alleinstehend und volljährig. Dieser melderechtliche Status ist falsch, denn tatsächlich hältst Du Dich (seit wann?) vorwiegend in Köln auf-Folglich wärst Du dort mit Hauptwohnung oder alleiniger Wohnung zu registrieren.
Eine rückwirkende Ummeldung kannst du versuchen, aber erfahrungsgemäß macht das Einwohnermeldeamt bei einem so langen Zeitraum erhebliche Schwierigkeiten. Außerdem riskierst Du ein Bußgeld (theoretisch bis zu 1.000 €).

Zur Zweitwohnungsteuer:
Ein Bekannter von mir war in einer ähnlichen Situation. Er hat seinen melderechtlichen Status mit aktuellem Datum berichtigt. Davon ist das Kölner Kassen-und Steueramt aufgewacht und hat ihn zwei Jahre später (!)zur Abgabe einer Erklärung zur ZWSt für den Zweitraum in dem er mit Nebenwohnung registriert war, aufgefordert. Da hat er dann angegeben, dass er sich tatsächlich vorwiegend in Köln aufgehalten, dort seine Erstwohnung hatte und nur melderechtlich falsch registriert war. Das konnte er auch sehr genau nachweisen. Trotzdem hat die Stadt Köln ihn zur ZWSt veranlagt. Nachdem er Klage beim VG eingereicht hatte, hob die Stadt den Steuerbescheid sang- und klanglos auf, zahlte die Gerichtsgebühren und es herrschte Ruhe. Ein Bußgeld hatte er nicht zu befürchten, denn bei der melderechtlichen Ordnungswidrigkeit war schon lange die Verfolgungsverjährung eingetreten.
Steht und fällt letztlich alles mit dem Nachweis des vorwiegenden Aufenthalts.


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