Der Amtschimmel im leichten Trab

Alfred @, Montag, 24.06.2013 (vor 4217 Tagen) @ horstili

Wann verjährt das?

Nach 6 Monaten.

Was wären zum Beispiel Nachweise dafür, außer meinen Lohnabrechnungen vom Nebenjob vielleicht?

Studienbescheinigung + Lohnabrechnungen vom Nebenjob (oder Bestätigung des Arbeitgebers) für die Studienzeit; Arbeitsvertrag/Lohnabrechnungen/Steuerbescheide/ Bestätigung des Arbeitgebers für die Zeit danach – wenn es ein Vollzeitjob ist. Das sollte reichen. Notfalls noch Zeugen, Mitgliedschaften u.ä.

Puh, was würdest du mir denn raten, was ich am besten tue?

Rat kann ich Dir nicht erteilen. Aber ich finde, mein Bekannter hat das recht pfiffig gelöst.

Bei Bedarf für weitere Infos – ggf. über Mail.


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