Nebenwohnung bei den Eltern (Köln)

Alfred @, Freitag, 19.07.2013 (vor 4193 Tagen) @ Elmar

Gut, dann kreuzt Du Zeile 5 an („für mich keine (steuerpflichtige) Zweitwohnung im Sinne der Zweitwohnungssteuersatzung“)
und trägst in Zeile 7 („aus folgenden Gründen“) ein: „Ich habe die Nebenwohnung nicht inne. Es handelt sich um die elterliche Wohnung, in der ich nur eine Wohngelegenheit nutze.“
Mit dieser Begründung darf die Stadt keine Zweitwohnungsteuer erheben.


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