Nebenwohnung bei den Eltern (Köln)

Alfred @, Samstag, 20.07.2013 (vor 4634 Tagen) @ Elmar

Die Antwort sollte plausibel genug sein. Wer die Wohnung seit wann bewohnt, kann die Stadt aus dem Melderegister entnehmen. Wenn sie darüber hinaus „Belege“ haben will, wird sie sich schon rühren. Grundsätzlich gehen die Lebens- und Wohnverhältnisse Deiner Mutter das Kassen- und Steueramt nichts an. Allenfalls eine Bestätigung Deiner Mutter wäre m.E. zulässig.
Hinweise auf Gerichtsurteile sind nicht erforderlich – da hat die Stadt genug davon


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