Steuervorteil oder km-Pauschale
......MeldePFLICHT besteht demnach nicht.
Zur Meldepflicht!
Da Internet vorliegend siehe Web-Standard
Hessische Meldegesetz (HMG) i.d.F. v. 10.03.2006
§ 13 Abs.1,2 Allgemeine Meldepflicht.
§ 16 Abs.1 – 4 Meldpflicht bei mehreren Wohnungen
Soweit eine Meldepflichtige Person täglich von Ort a) nach Ort b)
zur Arbeit fährt tritt keine Meldpflicht bei Ort b) ein.
Wenn jedoch, um die tägliche An- u. Heimfahrt zu ersparen, eine
Unterkunft in Ort b) bezogen wird ist eine nach den Vorschriften erforderliche Meldung zu tätigen. Hinsichtlich des Status der Wohnung (Haupt./ Nebenwohnung) ist der Mittelpunkt der Lebensbeziehung für diesen Zeitraum entscheidend.
Beachtlich auch, ob beide Kommunen Zweitwohnungsteuer oder nur eine
davon diese Steuer erhebt. Wobei dann selbst zu entscheiden ist was für den Meldepflichtigen günstiger ist.
Tägliche Heimfahrt und Km-Geld.
Alleinige Wohnung am Arbeitsort und kein Km-Geld
Hauptwohnung am Arbeitsort und kein Km-Geld.
Nebenwohnung am Arbeitsort kein Km-Geld aber Zweitwohnungsteuer.
Nebenwohnung am Heimatort und dort Zweitwohnungsteuer.
Nebenwohnung am Heimatort und dort keine Zweitwohnungsteuer.
Siehe aber auch Himbim13 v.03. u. 08. 08.2013
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timzzstar,
07.08.2013
- Steuervorteil oder km-Pauschale - Alfred, 07.08.2013
- Steuervorteil oder km-Pauschale -
Himbim13,
08.08.2013
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timzzstar,
08.08.2013
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Himbim13,
13.08.2013
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Alfred,
13.08.2013
- Steuervorteil oder km-Pauschale - Himbim13, 14.08.2013
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Alfred,
13.08.2013
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Himbim13,
13.08.2013
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timzzstar,
08.08.2013