Zwst Köln,Verjährung?

Alfred @, Montag, 19.08.2013 (vor 4161 Tagen) @ TobiasM

Beides absolut Richtig.

Dann hattest Du eine Zweitwohnung in Köln. Fülle die Erklärung aus, lege den Mietvertrag Deiner Schwester bei und erläutere in einem Anschreiben den Sachverhalt. Das müsste reichen.
Auch nach Kölner Rechtsverständnis sollte die Forderung für 2005 verjährt sein, für die Jahre danach musst Du mit einem Steuerbescheid rechnen.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion