Zwst Köln,Verjährung?
Hallo Zusammen,
ich habe vor einigen Tagen ein Schreiben von der Stadt köln bekommen, in dem sie mich auffordern eine Zweitwohnsitzsteuererklärung abzugeben. Eine solche hatte ich bisher noch nicht abgegeben. Haupt-und Zweitwohnung waren korrekt beim Einwohnermeldeamt angemeldet.
Die Fakten:
- Ich unterhielt in den Jahren 2005-2008 eine Zweitwohnung in Köln. Daran ist nicht zu rütteln.
- Die Wohnung wurde zuvor von meiner Schwester gemietet und dann von mir übernommen. Einen Mietvertrag auf meinen Namen besitze ich nicht. Jedoch einen alten Mietvertrag meiner Schwester(miete hat sich jedoch für den zeitraum, in dem ich die Wohnung bewohnt habe, nicht verändert.)Die Wohnung habe ich mir mit meiner Freundin geteilt, die in dieser Wohnung ihr Hauptwohnung unterhielt. Auch sie besitzt keinen Mietvertrag.Fragen:
1. Ich gehe davon aus, dass für das Jahr 2005 keine Steuerforderung mehr möglich ist(Verjährung). Richtig?
2. Soll ich jetzt eine Zweitwohnsitzsteuererklärung für das Jahr 2006 abgeben oder über welchen Zeitraum? Auch für 2005, obwohl verjährt?
3. Wie weise ich meine Mietkosten nach, wenn es keinen Mietvertrag gibt, der mich als Mieter ausweist?
Vielen Danke für Ihre Hilfe.
Sie wenden sich an das Forum mit der Bitte um Hilfe. Sie bräuchten diese Hilfe nicht, wenn es diese Steuer gar nicht geben würde. Wann reift eigentlich der Gedanke bei den Betroffene,
dass die Abschaffung dieser Steuer nur gemeinsam durch die Ächtung der Politiker und deren Partei zum Erfolg führt, die für eine derartige Steuer sind. Es sind in diesem Jahr Wahlen, wer hindert Sie das zu tun, was Sie wollen? Oder wollen Sie diese Steuer? Vielleicht lesen Sie einmal die Beiträge von Bürgern die sich für die Abschaffung dieser Steuer einsetzen und wie sich andere Bürger wehren die von einer ähnlichen kommunalen Abgabe bedroht sind.
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TobiasM,
19.08.2013
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Alfred,
19.08.2013
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