Zwst Köln,Verjährung?

Alfred @, Dienstag, 20.08.2013 (vor 4161 Tagen) @ TobiasM

Bei Nichtabgabe der Steuererklärung gibt es vielleicht eine Mahnung, ggf. schätzt die Stadt sofort die monatliche Miete und erlässt einen Steuerbescheid.

Was den Vordruck angeht: Der Steuerpflichtige (Zweitwohnungsinhaber) hat die Steuererklärung eigentlich unaufgefordert abzugeben (§ 9 der Satzung). Mit der Anmeldung einer Nebenwohnung erfüllt er nur seine Anzeigepflicht.


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