Zweitwohnsteuer durch Personalausweis
Meine Tochter hat sich im Oktober 2006 zu Beginn des Studiums mit Zweitwohnsitz in Köln angemeldet(unwissend); die Ummeldung zum Hautwohnsitz erfolgte im August 2011.
Durch die Aufforderung zur Abgabe der Erklärung zur Zweitwohnraumsteuer erfuhren wir erst von dieser Steuer.
Wir konnten in der Meldestelle lückenlos (durch Mietvertrag, Studienbescheinigungen, Nebenkostenabrechnungen; Stromrechnungen) nachweisen, dass es immer die Hauptwohnung war. Die Sachbearbeiterin wollte uns schon die Korrektur bestätigen, stellte dann aber fest, dass meine Tochter sich noch im April 2011 an ihrem damaligen gemeldeten Hauptwohnort in Waldbröl einen Personalausweis hat ausstellen lassen.
Daraufhin wurde unser Antrag abgelehnt, da Behördendokument vor privaten Nachweisen geht.
Ist dies rechtens? Wer weis noch einen Ausweg.
Danke christel
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Christel,
02.09.2013
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