Zweitwohnsteuer durch Personalausweis
Ob Rechten oder nicht, spielt hier keine Rolle.
Maßgeblich für die Erhebung der ZWSt ist die tatsächliche Nutzung einer Wohnung und nicht die melderechtliche Registrierung. Wenn die überwiegende Nutzung der Kölner Wohnung zweifelsfrei nachgewiesen ist – und so klingt es – darf keine ZWSt erhoben werden, egal ob die Meldebehörde rückwirkend berichtigt oder nicht.
Erklärung zur ZWSt schon abgegeben?
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Christel,
02.09.2013
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Alfred,
02.09.2013
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- Zweitwohnsteuer durch Personalausweis - Alfred, 05.09.2013
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- Zweitwohnsteuer durch Personalausweis - René, 03.09.2013
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Alfred,
02.09.2013