Zweitwohnsteuer durch Personalausweis

Alfred @, Donnerstag, 05.09.2013 (vor 4145 Tagen) @ Christel

Insbesondere wenn die Meldebehörde die Berichtigung aus formalen Gründen verweigert, ist die melderechtliche Registrierung mit Nebenwohnung für das Kassen- und Steueramt völlig unerheblich, wenn sich nachweisen lässt, dass es sich bei der Nebenwohnung um die Erstwohnung – die vorwiegend genutzte Wohnung - handelt.


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