Erhöhung des Steuersatzes
Guten Tag
Die ZWSt ist in Potsdam eine Jahressteuer, durch Bescheid festgesetzt und in vier Raten (Feb, Mai, Aug, Nov. zu zahlen. Soweit ok. Im Juli wurde durch Änderungsbescheid vom 10. Juli (!) (also nach Beginn des dritten Vierteljahreszeitraumes) der Steuersatz aufgrund Satzungsänderung um 50 % von bisher 10 % auf jetzt 15 % der Jahreskaltmiete erhöht und die Vierteljahresraten bereits für August und Nov. neu festgesetzt.
Es wurde Widerspruch gegen 1. den Umfang der Erhöhung und 2. den Zeitpunkt der Erhöhung (nämlich innerhalb eines bereits durch Bescheid festgelegten Jahres-Zeitraumes) eingelegt.
Die Erwiderung zum Einspruch bezog sich nur auf Punkt 1. Soweit ok, Zu Punkt 2, (Zeitpunkt der Erhöhung) kam keine Stellungnahme.
Frage: Kann man einen Jahressteuersatz innerhalb eines festgesetzten Zeitraumes ändern? Dann müsste ma ja bei jedem Bescheid erst nachfragen, ob der denn auch stimmt, und das kann doch wohl nicht sein !
Danke fürs Lesen und Zuhören. Fritze
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Fritze,
07.09.2013
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Alfred,
07.09.2013
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Kommunalfreund,
07.09.2013
- Erhöhung des Steuersatzes - Alfred, 07.09.2013
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07.09.2013
- Erhöhung des Steuersatzes - Himbim13, 07.09.2013
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Alfred,
07.09.2013