Erhöhung des Steuersatzes

Kommunalfreund @, Samstag, 07.09.2013 (vor 3856 Tagen) @ Alfred

Die Erhöhung einer Jahressteuer im laufenden Steuerjahr ist wohl zulässig, wurde z.B. bei Hunde- und Kfz-Steuer von den Gerichten nicht beanstandet.

Ob nun Hund, Katze oder Pferde - bei der Besteuerung sind sogar die Menschen wie Tiere zu behandeln, weshalb denn Ausnahmmen machen mit dem Menschen ?
Die Kommunen brauchen einfach Geld sonst "gehen diese vor die Hunde"!
Viele Kommunen sind pleite und sind deshalb gezwungen alles auszuschöpfen!

In Baden Baden haben sogar Gerichte einer 35 % igen Besteuerung der Jahreskaltmiete in der Höhe die Zweitwohnungssteuer bestätigt.


Was wollt ihr alle hier- das ist doch alles Rechtens ?

Zahlt und seid zufrieden, dass man Euch nicht rausschmeißt!


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