Erhöhung des Steuersatzes
... und die Vierteljahresraten bereits für August und Nov. neu festgesetzt.
Die Erhöhung einer Jahressteuer im laufenden Steuerjahr ist wohl zulässig, wurde z.B. bei Hunde- und Kfz-Steuer von den Gerichten nicht beanstandet.
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Fritze,
07.09.2013
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Alfred,
07.09.2013
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Kommunalfreund,
07.09.2013
- Erhöhung des Steuersatzes - Alfred, 07.09.2013
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Kommunalfreund,
07.09.2013
- Erhöhung des Steuersatzes - Himbim13, 07.09.2013
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Alfred,
07.09.2013