Erhöhung des Steuersatzes

Alfred @, Samstag, 07.09.2013 (vor 3856 Tagen) @ Fritze

... und die Vierteljahresraten bereits für August und Nov. neu festgesetzt.

Die Erhöhung einer Jahressteuer im laufenden Steuerjahr ist wohl zulässig, wurde z.B. bei Hunde- und Kfz-Steuer von den Gerichten nicht beanstandet.


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