Alleinerziehend - Kind studiert in Aachen

Alfred @, Donnerstag, 10.10.2013 (vor 4110 Tagen) @ Emsi

Vorbehaltlich des tatsächlichen zeitlichen Aufenthalts dürfte Hauptwohnung in Aachen und Nebenwohnung in HH melderechtlich richtig sein. ZWSt entsteht dabei nicht. Der Entlastungsfreibetrag ist damit auf jeden Fall sicher, solange der Anspruch besteht.


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