Alleinerziehend - Kind studiert in Aachen
Richtig verstanden.
Das Nutzen einer Nebenwohnung ist noch kein Steuerpflichtiger Tatbestand. ZWSt fällt nur dann an, wenn jemand eine Zweitwohnung „innehat“ – und das ist bei einem Kind in der elterlichen Wohnung nicht der Fall. Hinzu kommt, dass in HH die Wohnungsdefinition enger gefasst ist als in Aachen, wo jeder umschlossenen Raum, der zum Wohnen oder Schlafen genutzt wird bereits eine Wohnung im Sinne der Satzung darstellt.
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Emsi,
10.10.2013
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