Alleinerziehend - Kind studiert in Aachen
Im Aachen ist durch das "Kind" binnen einer Woche nach Einzug die Wohnung anzumelden. Im diesem Fall als Hauptwohnung. Im Meldeformular wird auch nach weiteren Wohnungen gefragt. Das ist anzukreuzen und die Aachener Wohnung als Hauptwohnung anzugeben, die Hamburger Wohnung wird damit zu Nebenwohnung. Das Einwohnermeldeamt Aachen informiert dann das Hamburger über den Statuswechsel, und die Hamburger ändern im Melderegister die bisher alleinige Wohnung in Nebenwohnung (klappt meistens).
Am Rande:
Die Begriffe Haupt- und Nebenwohnsitz existieren im Melderecht nicht.
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Emsi,
10.10.2013
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