Neue Zweitwohnungsteuer im Wohnort meiner Eltern

Alfred @, Dienstag, 18.02.2014 (vor 3978 Tagen) @ ckullmann

Wülfrath also.

Die Satzung hat die üblichen Ecken und Kanten – um nicht Rechtswidrigkeiten zu sagen – wie die meisten Satzungen ihrer Art. Danach wäre das Nutzeneiner Nebenwohnung mit dem Innehaben einer Zweitwohnung gleichzusetzen. Das ist aber nicht zulässig, denn das Nutzen einer Nebenwohnung darf im Zweitwohnungsteuer"recht" nicht mit dem Innehaben gleichgesetzt werden.

Mit anderen Worten: Wenn Du bei Deinen Eltern mit Nebenwohnung registriert bist, weil Dir dort eine jederzeit widerrufbare Wohngelegenheit geboten wird, bist Du nicht Inhaber der Nebenwohnung und damit nicht steuerpflichtig. Das ist inzwischen sogar von der NRW-Verwaltungsgerichtsbarkeit anerkannt. Die melderechtliche Registrierung allein spielt für die Zweitwohnungsteuerpflicht überhaupt keine Rolle. Ob man das dem Sachbearbeiter der Stadtverwaltung so ohne Weiteres klarmachen kann, sei mal dahingestellt.

Leider kenne ich den Fragebogen („Erklärung zur ZWSt“?) nicht, den die Stadt Dir vermutlich zugeschickt hat. Diese kommunalen Fragebögen enthalten meist Fußfallen, die man tunlichst umgehen sollte. Bei Bedarf hier nachfragen.

Was die melderechtliche Seite angeht: Ich gehe nach Deiner Schilderung davon aus, dass Du schon lange bei Deinen Eltern ausgezogen bist und nur fälschlich mit Nebenwohnung registriert bist. Um Verwicklungen zu vermeiden, ist es wohl am einfachsten, die Nebenwohnung mit heutigem Datum abzumelden (womit Du erklärst, dass Du aus der Nebenwohnung ausgezogen bist). Wenn Du allerdings der Auffassung bist, dass Du Dich nicht nur besuchsweise bei Deinen Eltern aufhältst, kannst Du die Registrierung auch bestehen lassen – zweitwohnungsteuerpflichtig wirst Du damit nicht.


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