Defizitäre Kommunen

Himbim13 @, Montag, 03.03.2014 (vor 3697 Tagen) @ Rebell

In Bayern ist die Zweitwohnungssteuer (Zweitwohnsitzsteuer) laut den Satzungen in der Regel eine Jahressteuer und muss spätestens bis zum 31.01.des laufenden Jahres gezahlt werden. Es kann davon ausgegangen werden, dass es in den anderen Bundesländer sich nicht anders oder aber ähnlich verhält. Es sei denn, die Steuerpflicht laut Bescheid beginnt entsprechend der Sachlage erst im Laufe des Jahres. Wenn man nunmehr bereits die Steuer entrichtet hat, hat man doch den Bescheid infolge der bisherigen Rechtslage anerkannt! Kann man nunmehr, der neuen Rechtslage zufolge, die bestehende Satzung/en anfechten und seine gezahlten Steuern zurück fordern?
Ist es möglich, dass mehrere Betroffene eine Sammelklage gegen die jeweilige Kommune führen können?
In diesen Rechtsstaat hat man es doch schon so eingerichtet, dass dem kleinen Mann, ob Rentner, ledigen Werktätigen oder Studenten eine solche Klage ggf. nur mit Rechtsanwälten in den höheren Instanzen möglich ist. Wer aus diesen betroffenen Personenkreis kann sich das leisten, wenn in den Aufsichtsbehörden Menschen wie ein Landrat in Miesbach oder eine Landesregierung sitzt, die zwar als Chefsache vor jeder Wahl eine Evaluation hinsichtlich dieser Steuer und den Betroffenen ankündigt, nach der Wahl aber in Vergessenheit (Nirwana) gerät. Bei der obenangeführten Möglichkeit einer Klage, kann eine Erinnerung durch ein gezieltes Wahlverhalten der Betroffenen nicht schaden.:-D


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