Defizitäre Kommunen

Rebell @, Samstag, 08.03.2014 (vor 4306 Tagen) @ Himbim13

In Bayern ist die Zweitwohnungssteuer (Zweitwohnsitzsteuer) laut den Satzungen in der Regel eine Jahressteuer und muss spätestens bis zum 31.01.des laufenden Jahres gezahlt werden

lieber Himbim, es stimmt so nicht, dass alle in Bayern z. 31.1. die Steuer zu zahlen hätten, denn da kommt mal wieder das kommunale Selbstverwaltungsrecht in den Vordergrund
In manchen Kommunen wird jährlich neu aufgefordert und ein Termin gesetzt bis zu welchem Tag die Steuer fällig sei. So eine Aufforderung ist ein Verwaltungsakt und dabei ist es möglich einen Einspruch bzw. auch eine Klage zu erheben. Hier zu sei angemerkt, dass auch die 4- Wochenfrist zu beachten sei!
Wer natürlich schon freiwillig gezahlt hat, dem eröffnet sich erst im nächsten Jahr die Möglichkeit zu einem Einspruch bzw. Klage.

Es gibt allerdings auch zahlreiche Satzungen, welche keine Staffelung aufweisen, bei diesen Kommunen besteht auch keine angreifbare degressive Besteuerung. Diese Staffelungen dienen in erster Linie der Vereinfachung bei der Steuerfestsetzung. Wenn jedes Jahr die Jahreskaltmiete für den einzelnen ermittelt werden muss - dann hat diese Gemeinde wesentlich höhere Aufwendungen als bei der Staffelung.

Das Urteil ist sehr interessant und weist auch indirekt in eine Richtung, bzw. beweist wie erfreulich der Klageweg inzwischen neue Möglichkeiten eröffnet.
Die Karlruher Richter haben sich die Sache nicht leicht gemacht, haben allerings erkannt, dass diese "Aufwandsteuer" auch eine gewisse Willkürlichkeit darstellt. Die Willkürlichkeit besteht schon darin, dass die Ausstattung einer Zweitwohnung überhaupt nicht berücksichtigt wird bei dem Begriff "Aufwandsteuer". Ein Wohnung kann billigst eingerichtet sein oder auch mit größtem Luxus, da könnte man u.U. sogar einen Unterschied von 150 bis 200 % ansetzen- aber es bleibt bei der Willkürbesteuerung. Darauf ist noch kein Gericht eingegangen.
Das Glück der Kommunen besteht darin, dass die wenigsten Betroffenen bereit sind sich mit der Sache zu befassen und zahlen lieber, denn man will ja nicht sich zu jenen zählen lassen, die sich die Zweitwohnung nicht leisten können.


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