Mahnung in Nürnberg

Alfred @, Donnerstag, 13.03.2014 (vor 3690 Tagen) @ Robert_Berlin

1. da muss doch vorher schon was passiert sein?
2. solange du nicht eingezogen bist, besteht auch keine Meldepflicht. Das Mieten einer Wohnung ist melderechtlich unerheblich. das sollte man der Stadt klarmachen. Wird aber mühsam.
3. gegen den unberechtigten Bußgeldbescheid helfen nur Rechtsmittel.


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