Mahnung in Nürnberg

Robert_Berlin, Montag, 17.03.2014 (vor 3904 Tagen) @ Alfred

Vielen Dank für die Rückmeldung. Nein, vorausgegangen ist nur der gemeinsame Mietvertrag. Nach dem Besuch bei meiner Freundin handelt es bei dem Schreiben um eine Ordnungswidrigkeitsanzeige zum Verstoß gegen das Meldegesetz, dem ich jetzt per Mail gemäß Art 13 (1) (Meldepflicht bei Einzug) widersprochen haben.
Mal schauen wie die Antwort der Stadt Nürnberg aussieht.
Update folgt.


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