Mahnung in Nürnberg

Himbim13 @, Freitag, 14.03.2014 (vor 3907 Tagen) @ Robert_Berlin
bearbeitet von Himbim13, Freitag, 14.03.2014

Könnte diese Mahnung infolge eines Datenaustausches zwischen Berlin und Nürnberg beruhen, die infolge der Angaben ihrer Freundin bei der Meldebehörde gemacht wurden. Bei der Gebührenhöhe der Mahnung könnte es sich zunächst um melderechtliche Vorgänge handeln, da ggf. von dort ausgegangen wird, dass die Mitanmietung einer Wohnung auch ein eventuelles Mitwohnen uns somit Mitinhaben bedingt.Kurzfristige Besuchsaufenthalte sind zwar nicht Meldepflichtig, wie bereits richtig hier geschrieben wurde. Nur ob Ihnen das die Behörde glaubt ist eben fraglich!


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