Mahnung in Nürnberg
Könnte diese Mahnung infolge eines Datenaustausches zwischen Berlin und Nürnberg beruhen, die infolge der Angaben ihrer Freundin bei der Meldebehörde gemacht wurden. Bei der Gebührenhöhe der Mahnung könnte es sich zunächst um melderechtliche Vorgänge handeln, da ggf. von dort ausgegangen wird, dass die Mitanmietung einer Wohnung auch ein eventuelles Mitwohnen uns somit Mitinhaben bedingt.Kurzfristige Besuchsaufenthalte sind zwar nicht Meldepflichtig, wie bereits richtig hier geschrieben wurde. Nur ob Ihnen das die Behörde glaubt ist eben fraglich!
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Robert_Berlin,
13.03.2014
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Alfred,
13.03.2014
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Robert_Berlin,
17.03.2014
- Mahnung in Nürnberg - Robert_Berlin, 18.03.2014
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Robert_Berlin,
17.03.2014
- Mahnung in Nürnberg - Himbim13, 14.03.2014
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Alfred,
13.03.2014