Wohnung mit Büro -Hauptwohnung
Nicht ohne Grund: Es geht nicht um Wohnsitze sondern um Fragen des Melderechts- und da entscheidet der vorwiegende Aufenthalt.
Wenn die Wohnung in Berlin weiterhin regelmäßig zum Wohnen und Schlafen (während der Arbeitswoche) genutzt wird, bleibt sie meldepflichtig und wäre – so klingt es erst Mal für mich – als Hauptwohnung zu registrieren. Damit ist die Frage der ZWSt erledigt, denn in Berlin muss eine Wohnung Nebenwohnung sein, um als ZW besteuert werden zu können.
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- Büro mit Schlafraum - Zweitwohnsitz -
Grinsekatze.2012,
19.03.2014
- Wohnung mit Büro -Hauptwohnung -
Alfred,
19.03.2014
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Grinsekatze.2012,
19.03.2014
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Alfred,
19.03.2014
- Wohnung mit Büro -Hauptwohnung - Rebell, 20.03.2014
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Alfred,
19.03.2014
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Grinsekatze.2012,
19.03.2014
- Büro mit Schlafraum - Zweitwohnsitz - Himbim13, 20.03.2014
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- Büro mit Schlafraum - Zweitwohnsitz -
René,
26.04.2014
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Alfred,
26.04.2014
- Büro mit Schlafraum - Zweitwohnsitz - René, 26.04.2014
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Alfred,
26.04.2014
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Alfred,
19.03.2014