Wohnung mit Büro -Hauptwohnung

Alfred @, Mittwoch, 19.03.2014 (vor 4147 Tagen) @ Grinsekatze.2012

Nicht ohne Grund: Es geht nicht um Wohnsitze sondern um Fragen des Melderechts- und da entscheidet der vorwiegende Aufenthalt.

Wenn die Wohnung in Berlin weiterhin regelmäßig zum Wohnen und Schlafen (während der Arbeitswoche) genutzt wird, bleibt sie meldepflichtig und wäre – so klingt es erst Mal für mich – als Hauptwohnung zu registrieren. Damit ist die Frage der ZWSt erledigt, denn in Berlin muss eine Wohnung Nebenwohnung sein, um als ZW besteuert werden zu können.


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