Büro mit Schlafraum - Zweitwohnsitz

Alfred @, Samstag, 26.04.2014 (vor 4109 Tagen) @ René

Auch wenn es im vorliegenden Fall bedeutungslos sein dürfte: Die mir vorliegende Fassung des BerlinerZWStG normiert die Wohnung wie folgt:

Wohnung im Sinne dieses Gesetzes ist jede Gesamtheit von Räumen, die zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird und den Anforderungen der Bauordnung für Berlin im Zeitpunkt der Errichtung oder Modernisierung genügt.


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