Wohnung mit Büro -Hauptwohnung

Alfred @, Mittwoch, 19.03.2014 (vor 4147 Tagen) @ Grinsekatze.2012

Was aus meiner Sicht auch plausibel ist ein Haus auf dem Land und ein Büro in der Stadt, aber was ist mit diesem einen Schlafraum, zählt der als Zweitwohnung?

Die Wohnung hat ja wohl nicht nur den Schlafraum sondern auch eine Küche, ein Bad/Dusche, WC und eine Diele und kann damit sehr wohl eine Zweitwohnung sein.

Wenn überhaupt, müsste die komplette Wohnung als Büro/Lagerraum genutzt werden. Dann wäre ein gelegentliches Übernachten melderechtlich nicht relevant, und es gäbe melderechtlich nur eine einzige Wohnung – das Haus auf dem Land. Zweitwohnungsteuerrechtlich gäbe es in Berlin somit keine Nebenwohnung und deswegen auch keine Zweitwohnung. Ob das bei euch so zutrifft, kann ich eben so wenig beurteilen wie die einkommensteuerrechtlichen Auswirkungen.


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