Kassel erhebt ZWS von Verheirateten

Himbim13 @, Montag, 31.03.2014 (vor 3941 Tagen) @ Gustav

Man kann nicht oft genug darauf hinweisen, dass nichts isoliert zu betrachten ist. Und wieder einmal ist Ausgangspunkt die Anmeldung bei der Einwohnermeldebehörde. Denn bei vorheriger Informierung über die richtigen Angaben bei der Einwohnermeldebehörde würde die Steuerbehörde, zumindest wenn es sich um eine gemietete Wohnung handelt nur Fakten erhalten, die nicht zu einer 2.WhgSt-Veranlagung führen würde. Vorher den Brunnen zunageln, dann fällt man in auch nicht hinein.
Aber wer will sich schon etwas reinreden lassen. Im übrigen an den Ratsuchenden, lesen Sie Himbim13 in diesem Forum, denn das Wiederkäuen ist anstrengend. Machen Sie sich klar, in diesen Fall könnte eine rechtliche Auseinandersetzung zum Erfolg führen, ansonsten hilft nur der gemeinsame politische Weg.


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