Haus geerbt...ZWSt fällig ?

Alfred @, Dienstag, 13.05.2014 (vor 4048 Tagen) @ Rebell

Und, hat er dagegen geklagt. Z.B. mit der Begründung:
"Wegen des bestehenden Nutzungsrechts an der Wohnung und der offen gehaltenen Nutzungsmöglichkeit wird zulasten des Zweitwohnungsinhabers das Vorhalten zur persönlichen Lebensführung vermutet. Diese Vermutung kann durch objektivierbare Umstände widerlegt werden, wozu aber bloße Äußerungen fehlender Nutzungsabsicht und generell bestehende Verkaufsabsichten nicht genügen. Jedoch stellen Verbrauchsdaten
- insbesondere zu Strom, Heizung und Wasser - objektive Kriterien für eine fehlende Nutzungsabsicht dar."
Mit anderen Worten: Die Nichtnutzung ist durchaus ein Kriterium und wer keine Hauptwohnung i.S.d. Melderechts hat, kann keine Zweitwohnung haben.


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