Haus geerbt...ZWSt fällig ?

Alfred @, Dienstag, 13.05.2014 (vor 4049 Tagen) @ Steuervermeider68

Wenn nun dieses Haus in der selben Statt dazukommt, hätte ich theoretisch die Möglichkeit mich dort jederzeit aufzuhalten, dort zu nächtigen oder auch zu wohnen, was ich ja nicht vorhabe.

Und eben deswegen ist dieses Haus keine Wohnung im melderechtlichen Sinn.

Es geht hier um Begriffe aus der Abgabenordnung (Wohnsitz) und aus dem Melderecht (Wohnung, Hauptwohnung, Nebenwohnung). Wenn Du nur eine einzige Wohnung zum Wohnen oder Schlafen benutzt, ist das Deine alleinige Wohnung. Nur wenn Du im Inland mehrere Wohnungen - tatsächlich - nutzt, hast Du eine Haupt- und eine Nebenwohnung.


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