Aus einer Zweitwohnung eine Erstwohnung machen ?

Alfred @, Samstag, 17.05.2014 (vor 4088 Tagen) @ Taxschaf

Eine interessante Konstellation.

1. Melderechtlich ist die Situation eigentlich klar: Zwei baulich voneinander unabhängige Wohnungen, die beide zum Wohnen oder Schlafen genutzt werden. Damit besteht Meldepflicht für beide Wohnungen- eine als Haupt-, die andere als Nebenwohnung. Welche der beiden Wohnungen als Hauptwohnung zu registrieren ist, hängt von der behördlicherseits kaum zu kontrollierenden zeitlichen Intensität der Nutzung ab. Die Anmeldung einer seit 2006 benutzten Wohnung ist einigermaßen heikel und kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

2. Zweitwohnungsteuerrechtlich wird vermutlich die Nebenwohnung als Zweitwohnung anzusehen sein und besteuert werden. Auf die Wohnungsgröße kommt es dabei nicht an. Die rückwirkende Registrierung einer Nebenwohnung hat zwangsläufig die rückwirkende Besteuerung zur Folge, ggf. verbunden mit einem Bußgeld. Aus steuerlicher Sicht dürfte es zweckmäßig sein, die kleinere (weniger aufwändige) Wohnung als Nebenwohnung anzugeben, behördlicherseits ist es (s.o.) kaum zu kontrollieren bzw. zu widerlegen.

3. Auch nicht dauernd getrennt lebende Verheirate müssen nicht unbedingt in einer gemeinsamen Wohnung leben. Dies in Deinem Fall zu begründen, stelle ich mir allerdings einigermaßen schwierig vor und dürfte zweitwohnungsteuerrechtlich vmtl. keine Vorteile bringen, evtl. den Steuerbetrag sogar erhöhen.

4. Für konkrete Aussagen müsste ich wissen, in welchem Bundesland bzw. welcher Stadt die Wohnung liegt.


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