Aus einer Zweitwohnung eine zweite Erstwohnung machen ?
Reden wir nicht über Wohnsitze – die kann man nicht anmelden. Es geht ums Melderecht und mit Blick auf die ZWSt wäre es nur dann sinnvoll, wenn jeder von Euch jeweils eine der Wohnungen als alleinige Wohnung registrieren ließe. Das ist nicht unmöglich. In besonders gelagerten Einzelfällen ist auch bei nicht getrennt lebenden Ehepaaren anzuerkennen, dass diese melderechtlich jeweils eine alleinige Wohnung haben können. Aber das muss plausibel begründet und ggf. nachgewiesen werden. Dazu finder sich hier ein relativ frisches Urteil:
http://www.landesanwaltschaft.bayern.de/images/PDFs/2013/5a1661b.pdf
Bitte lesen und ggf. wieder nachfragen
Falls wir zahlen müssen, wie viele Jahre gehen sie zurück? Wie hoch wäre evtl. Bussgeld ?
Diese Frage lässt sich nur anhand der Satzung der steuererhebenden Kommune beantworten.
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Taxschaf,
17.05.2014
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Alfred,
17.05.2014
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Taxschaf,
20.05.2014
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Alfred,
20.05.2014
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Taxschaf,
21.05.2014
- Lob ist Balsam für die Seele - Alfred, 26.05.2014
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Taxschaf,
21.05.2014
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Alfred,
20.05.2014
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Taxschaf,
20.05.2014
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Alfred,
17.05.2014