Zweitwohnsitzbürger UNERWÜNSCHT

Alfred @, Donnerstag, 29.05.2014 (vor 3832 Tagen) @ Rebell

Was der Abteilungsleiter Meldewesen annimmt, kann grundfalsch sein - hängt auch ein bisschen vom Studienfach ab. Das BVerwG hat jedenfalls mal entschieden, dass ein Student, der sich in den Semesterferien, an Sonn- und Feiertagen und vorlesungsfreien Tagen an seinem Heimatort aufhält, dort seine Hauptwohnung hat. Bei ca.100 km Entfernung auch ohne weiters plausibel.
überzogene Forderungen an den Nachweis zu stellen, ist pure Willkür.


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