Zweitwohnsitzbürger UNERWÜNSCHT

Kommunalfreund @, Montag, 02.06.2014 (vor 3827 Tagen) @ Rebell
bearbeitet von René, Dienstag, 03.06.2014

Der junge Mann aus Kempten ist nämlich in Kempten viel mehr wert als in Ulm. Meldet er sich nun nach den eigentlichen Grundlagen pflichtgemäß in Ulm mit Erstwohnsitz, dann muss er in seiner Heimatstadt Kempten Zweitwohnungssteuer bezahlen- denn dort ist er dann viel weniger Wert.Ja er darf dann auch in Kempten bei der Kommunalwahl nicht mehr wählen, aber Zweitwohnungssteuer muss er zahlen.

das ist zwar sehr schade, aber Recht und Gestz ist einfach zu akzeptieren

Wann akzeptieren denn unser Bundespolitiker- auch jene 41 die man in Berlin nun entdeckte, daß es nicht nur Steuerhinterziehung sei,

Steuerhinterziehung sollte auch bei Bundestagsabgeordneten geahndet werden

Einwohnververedelung - muss abgeschafft werden-

auf gar keinen Fall, denn die Bürger auf dem Lande brauchen keine gepflegten Gehwege und auch Gemeinden unterhalten auch keine Thaterbühnen

Die von der Zweitwohnungssteuer betroffenen Bürger sollten ruhit ihre Klappe halten und froh sein, dass man sie nicht enteignet, denn Grund und Boden gehört alles dem Staat und dafür muss auch bezahlt werden.

Gerade in Gebieten wo die Wohnungen immer knapper werden sollte man denen die 2 oder mehr Wohnungen besitzen so stark besteuern, dass sie endlich die Lust verlieren - Grund und Boden ist Gemeingut und nicht jenen die gar nicht wissen wie sie ihr Geld anlegen sollen!

Die Zweitwohnungssteuer ist viel zu niedrig- Baden Baden hat es erkannt und verlangt 35 % von der Jahrekaltmiete, das oberste Gericht hat es für rechtmeäßig entschieden.


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