Zweitwohnsitzbürger UNERWÜNSCHT

René ⌂ @, Dienstag, 03.06.2014 (vor 3826 Tagen) @ Rebell
bearbeitet von René, Mittwoch, 04.06.2014

Die von dir bemängelte Einwohnerveredelung ist für diesen Sachverhalt völlig irrelevant und zudem schlicht der falsche Hebel für deine Kririk!

1. Da die beiden Städte in verschiedenen Bundesländern liegen, findet zwischen ihnen kein kommunaler Finanzausgleich statt.

2. Innerhalb der jeweiligen kommunalen Finanzausgleiche spielt die Veredelung in Kempten keine Rolle, in Ulm wird der Faktor 1,35 (Stadt zwischen 100.000 und 200.000 Einwohnern) nach §7 Abs. 2 Finanzausgleichsgesetz BW angesetzt. Ob der Mann letztendlich der Kemptner Stadtverwaltung mehr wert wäre als der Ulmer Stadtverwaltung wäre nun reine Spekulation.

3. Das ganze Thema der Einwohnerveredelung ist für Kommunen vor allem dann interessant, wenn sie an einer Grenze liegen. Ulm ist weit von der nächsten Grenze entfernt. Für Kempten ohnehin kein Thema.

4. Möglicherweise zielt deine Kritik auf die Berücksichtigung der Nebenwohnungen bei der Schlüsselzuweisung hin. Ja. Diese Kritik haben wir hier schon ein paar Mal diskutiert - und sie hat nichts mit Einwohnerveredelung zu tun.

Und nebenbei: die 41 nicht ordnungsgemäß andemeldeten Bundestagsabgeordneten waren nicht alle steuerpflichtig, zudem wies ich auch schon mehrfach drauf hin, dass ein Gericht die Steuerhinterziehung festzustellen hat - und nicht die Presse oder Stammtische!


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