Zweitwohnsteuer am eigenen Wohnort

Rebell @, Mittwoch, 18.06.2014 (vor 3858 Tagen) @ PeterRathjen

ich habe vier Ferienwohnungen an meinem Wohnort Heiligenhafen. Die Vermietung findet über ein Maklerbüro statt.

Oho - das ist ja eine interessante Sachlage, es wäre noch sehr interessant zu erfahren, ob denn diese Ferienwohnungen in einem Wohngebiet (lt. Bebauungsplan) liegen oder ob in einem Sondergebiet das ausschließlich für Ferienwohnungen vorgesehen ist.
Der Begriff 'Ferienwohnung und Zweitwohnung wird manchmal nicht ganz richtig deklariert bzw. verstanden.
Bei einer Ferienwohnung handelt es sich um eine Nutzungsart = ständig sich wechselnde Gäste!
Im Allgäu sind vor Allem bei Einheimischen Besitzern, welche zur Kadpitalanlage "Zweitwohnungen" im eigenen Ort besitzen - bei Vermietung diesr Wohnungen von der Zweitwohnungssteuer befreit.In Oberstdorf gibts einzelne Besitzer von 18 Zweitwohnungen die als Ferienwohnungen vermietet werden. Alles zur Gewinnerzielung Zwst befreit!!
Vermietet allerdings ein Besitzer von einem 30 Km entfernten Heimatort dort in Eigenregie ohne Vertrag mit einer Agentur, dann muss dieser trotzdem Zweitwohnungssteuer und Jahreskurbeitrag zahlen, selbst wenn er an 200 Tagen vermietet.( obwohl die wechselnden Gäste zusätzlich Kurtaxe bezahlen.
Jene Besitzer vor Ort werden nicht zur Zwst u. Kurtaxe veranlagt, dazu gibts sogar ein Urteil bei der Gemeinde Scheidegg!!

Fakt ist: Alle Zusammenhänge mit der Zweitwohnungssteuer sind so verwirrend in der Rechtslage, die meisten Kommunalvertreter waren und sind gar nicht in der Lage die Dinge zu erkennen.

Ursache: Esgibt einfach viel zu wenige Kläger und Juristen, welche bereit sind zu Honoraren nach Honorarordnung zu arbeiten, ja da werden nur gegen Sondervereinbarungen in astronomischer Höhe gefordert, damit sind die Eigentümer machtlos.

Bürger mit Zweitwohnsitz sind unerwünscht!


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