Zweitwohnsteuer am eigenen Wohnort

René ⌂ @, Dienstag, 19.08.2014 (vor 3796 Tagen) @ PeterRathjen

Das macht das Maklerbüro nicht, die können nicht meine Steuererklärungen unterschreiben.

Mal von der Erteilung von Vollmachten abgesehen, können sie auch alles notwendige zusammentragen, so dass nur noch eine Unterschrift unter dem "Papierkram" gesetzt werden muss. Rebell hat ja schon die notwendigen Hinweise gegeben. Von Kommunen sollte man hellseheriche Fähigkeiten jedenfalls nicht erwarten. So gut klappt die Zusammenarbeit mit der NSA noch nicht ;-)


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