standby-zimmer gleich zweitwohnsitz?

mariamaria, Dienstag, 16.09.2014 (vor 3503 Tagen)

Hallo,

ich lebe derzeit in einer Wohngemeinschaft in Mainz und arbeite in Frankfurt als Flugbegleiterin. Aus privaten Gründen möchte ich nun nach Hamburg ziehen und dort meinen Hauptwohnsitz anmelden.
Da ich aus beruflichen Gründen einen Wohnsitz in der Nähe des Flughafens benötige möchte ich mein günstiges Zimmer in der WG behalten und als "standby"-Zimmer nutzen. Ich würde dort voraussichtlich ca. 1 Mal im Monat vor einem sehr frühen Einsatz übernachten und zwei Mal im Jahr eine Woche während meiner Rufbereitschaft.

Zählt dies bereits als "bewohnen" eines Zimmers und muss ich meinen bisherigen Hauptwohnsitz (Mainz) daher nun als Zweitwohnsitz anmelden und dort Zweitwohnsitzsteuer zahlen?

Daran schließt sich meine zweite Frage an: Möchte ich eine doppelte Haushaltsführung bei der Steuer angeben, muss ich dafür mein Zimmer in Mainz als Zweitwohnsitz anmelden und Zweitwohnsitzsteuer zahlen?

Vielen Dank für Ihre Mühen,
Maria Heckers


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