standby-zimmer gleich zweitwohnsitz?

René ⌂ @, Dienstag, 23.09.2014 (vor 3502 Tagen) @ mariamaria

Entscheidend ist der Begriff "innehaben". Und so wie du es schilderst, hast du die Wohnung "inne". Die Häufigkeit deiner Anwesendheit spielt dabei keine Rolle.

Unabhängig der Frage, ob du diese Wohnung als doppelte Haushaltsführung anmelden möchtest, müsstest du dein Zimmer in Mainz gemeldet haben. Die ZWS in Mainz würde dich in jedem Falle treffen. Da dies beruflich begründet ist (und sofern es das Finanzamt genauso sieht), kannst du die Kosten der Wohnung inklusive der zu entrichtenden ZWS als doppelte Haushaltsführung geltend machen.


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