standby-zimmer gleich zweitwohnsitz?
Lassen wir die Wohnsitze mal außen vor und betrachten es aus melderechtlicher Sicht:
Meldepflichtlg ist das Beziehen eines umschlossenen Raumes, um diesen zum Wohnen oder Schlafen zu nutzen.
Hauptwohnung in Hamburg und Nebenwohnung in Mainz = Zweitwohnungsabgabe in Mainz.
Auszug aus der Mainzer Wohnung und alleinige Wohnung in Hamburg = keine Zweitwohnungsabgabe in Mainz.
Ob das FA bei der Konstellation: Arbeitsort und bisheriger Wohnort in Frankfurt, Umzug nach Hamburg doppelte Haushaltsführung anerkennt, bezweifle ich ohne weitere Informationen über den Grund des Umzugs. Von der melderechtlichen Situation hängt das nicht ab.
gesamter Thread:
- standby-zimmer gleich zweitwohnsitz? -
mariamaria,
16.09.2014
- standby-zimmer gleich zweitwohnsitz? - Alfred, 16.09.2014
- standby-zimmer gleich zweitwohnsitz? -
René,
23.09.2014
- standby-zimmer gleich zweitwohnsitz? - mariamaria, 24.09.2014
- standby-zimmer gleich Nebenwohnung? - Alfred, 25.09.2014