Zweitwohnungsteuer für Studenten

Alfred @, Samstag, 04.10.2014 (vor 3925 Tagen) @ René

Lebensmittelschwerpunkt???
Ein bisschen mehr Respekt vor der deutschen Sprache wäre wünschenswert – auch wenn deutsche Gerichte (1 Gericht?) und Verwaltungen sie vergewaltigen.

Wohnsitz?
Wäre hier „gewöhnlicher Aufenthalt“ nicht angebrachter als „Wohnsitz“? Welcher Student lässt sich denn am Studienort nieder?

Bei der Wohnung bei den Eltern ist man da i.d.R. nur besuchsweise, ...

Ist das empirisch belegt(belegbar) oder nur eine subjektive Annahme?


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