Zweitwohnungsteuer für Studenten

Alfred @, Montag, 06.10.2014 (vor 3748 Tagen) @ René

Danke für den Typus. Korrigiert!

Dadurch steht mein Tipp ja ziemlich dumm da.
Wie korrigiert man eigentlich einen Eintrag, wenn die Bearbeitungszeit schon abgelaufen ist?

Studenten haben i.d.R. ihren Lebensmittelpunkt am Studienort ...

soll also bedeuten „Ich kenne viele Studenten, ... von zwei mal im Jahr bis einmal im Monat die Eltern besuchen“
Zusätzlich ist festzustellen:

von zwei mal im Jahr bis einmal im Monat die Eltern besuchen

Damit dürfte der überwiegende Aufenthalt feststehen, und es liegt auch ein (1) starkes Indiz für den Lebensmittelpunt vor. Mehr aber auch nicht. Aus dieser Kenntnis heraus lässt sich noch nicht einmal behaupten, dass diese Studenten aus der elterlichen Wohnung ausgezogen sind oder ihren Wohnsitz am Studienort haben. Die melderechtliche Wohnung am Studienort lässt sich nicht ohne weiteres mit einem Wohnsitz gleichsetzen.


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