CSU- das große Übel in Bayern ? b. Nebenwohnsitz
Ich gehe mal davon aus, dass MdL Dr. Leopold Herz das so gesagt hat, denn der Artikel findet sich ohne Kommentierung auch auf seiner Homepage.
So ganz ohne Kommentar sollte man das aber nicht durchgehen lassen.
Dabei kann ich es mir nicht verkneifen, das unnötige Wohnsitzgeschwurbel zu beanstanden. Wohnsitz ist bei der ZWSt schlicht ein falscher Begriff, der schon in der Vergangenheit zu folgenschweren Irrtümern geführt hat.
Zu dem Vorbringen im Einzelnen:
Die Zweitwohnungssteuer ist nur eine unvollkommene Kompensation, zumal sie bisher nicht in allen Kommunen erhoben wird.
Hier werden Ursache und Wirkung verdreht. Die Einbeziehung der Einwohner mit Nebenwohnung in den kommunalen Finanzausgleich war eine Kompensation der durch das Verbot der ZWSt entgangenen Einnahmen. Die Herausnahme der Einwohner mit Nebenwohnung aus dem kommunalen Finanzausgleich ist, wenn auch verspätet, eine logische Konsequenz der Aufhebung dieses Verbots. Die Forderung nach Ausgleichszahlungen ist von daher illegitim.
Gerade bei Nebenwohnsitzen passierten sehr häufig Fehler und Nachlässigkeiten bei der An- bzw. Abmeldung.
Richtig und ehrlicher wäre hier wohl, von Fehlern und Nachlässigkeiten bei der melderechtlichen Registrierung zu sprechen. Welche Wohnung Haupt- und welche Nebenwohnung ist, bestimmt immer noch die Meldebehörde.
Die Abgrenzung zwischen Haupt- und Nebenwohnsitz ist im Einzelfall sicher schwierig, da der Schwerpunkt der Lebensverhältnisse bei manchen Personen nicht zweifelfrei feststeht.
Die Abgrenzung zwischen Haupt- und Nebenwohnung folgt in erster Linie den Kriterien des rein zeitlich vorwiegenden Aufenthalts, des Familienstandes und ggf. des Alters des Einwohners. Der „Schwerpunkt der Lebensverhältnisse“ greift nur in Ausnahmefällen.
MdL Dr. Herz befürchtet, dass es zukünftig einen Wettlauf geben wird zwischen den Kommunen, gerade bei Studentenstädten. Sie werden versuchen, sämtliche Studenten zur Aufnahme eines Erstwohnsitzes zu zwingen. Sollte die Heimatgemeinde dann eine Zweitwohnungssteuer erheben, riskiert sie, dass sich der Student in seiner Heimatgemeinde abmeldet. Die Studentenstadt wiederum wird die Zweitwohnungssteuer auf jeden Fall verlangen, um den Studenten dazu zu zwingen, dass er dort seinen Erstwohnsitz anmeldet, um sich insgesamt eine Zweitwohnungssteuer zu ersparen.
Der befürchtete „Wettlauf der Kommunen“ ist kein „zukünftiger“, sondern seit Einführung der ZWSt auch in Bayern längst Realität. So lange das Melderecht dabei beachtet wird, wäre das nicht einmal zu beanstanden, aber leider ist das Gegenteil der Fall.
Es ist allerdings ein Irrtum, anzunehmen, dass ein Student in seiner Heimatgemeinde regelmäßig zur ZWSt herangezogen werden könnte. Zum einen, weil davon auszugehen ist, dass Studenten ihre Nebenwohnung in der elterlichen Wohnung haben und deswegen nicht als Inhaber einer Zweitwohnung anzusehen sind, zum anderen dürften sie regelmäßig unter die bayer. Armutsgrenze fallen.
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Rebell,
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03.12.2014
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Gustav,
13.12.2014
- CSU- das große Übel in Bayern ? b. Nebenwohnsitz - Schmunzel, 16.12.2014
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