CSU- das große Übel in Bayern ? b. Nebenwohnsitz

Rebell @, Mittwoch, 03.12.2014 (vor 3643 Tagen) @ Alfred

Es ist allerdings ein Irrtum, anzunehmen, dass ein Student in seiner Heimatgemeinde regelmäßig zur ZWSt herangezogen werden könnte. Zum einen, weil davon auszugehen ist, dass Studenten ihre Nebenwohnung in der elterlichen Wohnung haben und deswegen nicht als Inhaber einer Zweitwohnung anzusehen sind, zum anderen dürften sie regelmäßig unter die bayer. Armutsgrenze fallen.

ja auch da hapert es gewaltig in ganz Bayern, denn die Kommunalverbände (mafiose Strukturen nicht auszuschließen) haben den Kommunen empfohlen die Geringverdienerregelung nicht in die Satzung aufzunehmen, es genüge schon die öffentlichen Bekanntmachungen.
Folge dessen wissen viele betroffene Bürger und auch Studenten nichts und auch der vom Freistaat festgesetzte Antragszeitpunkt ist ebenfalls eine hinterlistige "Schlitzohrigkeit."

Eine Marktgemeinde hat es sich jüngst geleistet einem 79 jährigen Rentner für eine angemietete Zweitwohnung rückwirkend auf 4 Jahre einen Zweitwohnungssteuerbescheid plus rückwirkenden Jahres-Kurbeitragsbescheid zu übermitteln. und das für alle 4 Jahre.
Soweit so gut, als der Rentner geschockt sich bei der Kommune mal meldet und verdutz war, er glaubte nämlich nur Eigentümer würden besteuert.
Er versuchte klar zu machen, dass er diese Besteuerung in Höhe von über € 2000 samt Kurbeitrag mit seiner spärlichen Rente nicht zum geforderten Zahlungstermin aufbringen könne, hat man diesem uninformierten Bürger eine Ratenzahlung in Höhe von monatlichen Kleinbeträgen angeboten.

Nicht ganz seriös, denn man hat ihn nicht aufgeklärt, dasss er wegen seinem geringen Einkommen von der bayerischen Geringverdienerregelung Gebrauch machen könne.

Da dieser Rentner doch nicht ganz so blöd war, wie der Kommunale Sachbearbeiter wohl einschätzte, hat dieser sich bei einem Juristen erkundigt und danache nun doch noch wegen dieser Möglichkeit von seinem Recht Gebrauch gemacht.
Jetzt geht es nur noch um Jahreskurbeiträge in Höhe von € 650.--

Auch diese Geringverdinerregelung ist im CSU- Partei- Unwesen mit wahnsinnigem Bürokratieaufwand in die Welt gesetzt worden.


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