über Bundesrat Zweitwohnungsbesitzer abschießen
Übrigens zeigt zumindest die ZWS-Satzung von Erfurt
http://www.erfurt.de/mam/ef/rathaus/stadtrecht/2/2115.pdf. dass
auch Besitzer von Zweitwohnungen nicht der ZWS unterliegen, wenn:
„(7) Nicht der Steuer unterfallen
Zweitwohnungen, die nachweislich ganz oder überwiegend zum Zwecke der Einkommenserzielung (Geld- und Vermögensanlagen) gehalten werden. ...
[/i]
Interessante Rechtsauffassung: Inhaber von Zweitwohnungen unterliegen in Erfurt (u.a. Städten nicht der Zweitwohnungsteuer, wenn es sich bei der Wohnung nicht um eine Zweitwohnung handelt.
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Rebell,
13.06.2015
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Schmunzel,
13.06.2015
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Schmunzel,
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