über Bundesrat Zweitwohnungsbesitzer abschießen
Wäre vielleicht gar nicht schlecht, die Meldung zu verlinken, denn so hängt Meldung und persönliche Kommentierung quasi an einem Faden.
Zum Beispiel so:
http://www.zeit.de/news/2015-06/12/deutschland-bundesrat-sorgt-sich-um-wohl-der-inselbe...
Wenn ich mich erinnere, dann war dies hier ein Thema zur ZWS und auch wenn ich meine, dass es klarer Forenregeln bedürfte, so hatte sich der Administrator zu einem Punkt recht klar positioniert:
http://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=17134
Nun taucht das Thema schon wieder auf und hat zur eigentlichen Meldung keinen Bezug.
Wenn es in dieser Sache Betroffene gibt, dann eher auf der anderen Seite des Besitzspektrums:
http://www.mdr.de/sachsen/bautzen/goerlitz-asylbewerber-studentenwohnheim100.html
http://www.mdr.de/sachsen/studentenheim-goerlitz100_cpage-2_zc-212b8ab3_zs-9f2fcd56.htm...
Was den Studenten nicht gefiel:
https://www.openpetition.de/petition/online/solidaritaet-fuer-die-studierenden-im-wohnh...
Habe ich zwar schon mal gefragt:
Gibt es überhaupt einen Beleg dafür, dass es für Flüchtlinge einen kommunalen Finanzausgleich gibt?
Ich meine – NEIN.
Der Ausgleich selbst beträgt in Nürnberg etwa 170 Euro und in Chemnitz 100 Euro.(Quelle Nürnberg: Herr Dr. Maly am 27. Mai 2015 auf Nachfrage // Quelle Chemnitz: Herr Gintschel (die Linke ) auf Nachfrage)
Also schon mal 2 Städte, wo der Betrag doch deutlich von 1000 Euro entfernt ist.
Übrigens zeigt zumindest die ZWS-Satzung von Erfurt
http://www.erfurt.de/mam/ef/rathaus/stadtrecht/2/2115.pdf. dass
auch Besitzer von Zweitwohnungen nicht der ZWS unterliegen, wenn:
„(7) Nicht der Steuer unterfallen
Zweitwohnungen, die nachweislich ganz oder überwiegend zum Zwecke der Einkommenserzielung (Geld- und Vermögensanlagen) gehalten werden. Eine ganz oder überwiegende Haltung zur Einkommenserzielung liegt vor, wenn die Zweitwohnung unter solchen objektiven Gesamtumständen innegehabt wird, die erkennen lassen, dass eine Eigennutzung der Zweitwohnung durch den Inhaber oder dessen Angehörige nur für einen Zeitraum von weniger als drei Monaten im Kalenderjahr vorgesehen ist.“
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Rebell,
13.06.2015
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